Situation in der Schweiz

So sind die Richtlinien zu Pelz hierzulande

Zwischen den Ländern gibt es grosse Unterschiede bei den gesetzlichen Vorgaben für Pelztiere. Global betrachtet sind die meisten Pelztiere gar nicht oder völlig unzureichend geschützt. Im Folgenden ist die rechtliche Situation in der Schweiz erläutert.

Situation in der Schweiz

1. Keine Pelzfarmen in der Schweiz
Das Schweizer Tierschutzgesetz schreibt vor, dass Wildtiere wie Nerze und Füchse unter Zoostandards gehalten werden müssen. Diese Anforderungen sind so hoch, dass die Schweiz schon lange frei von Pelzfarmen ist. Dennoch können Pelzprodukte immer noch importiert werden.

2. Deklarationsplicht für Pelz ab 1. März 2013
Seit dem 1. März 2013 gilt in der Schweiz eine Kennzeichnungspflicht von Pelz. Demnach müssen Pelzprodukte mit «Echtpelz» und klaren Angaben zu Tierart, geographischer Herkunft und Haltungsbedingungen der Tiere versehen sein. Den Herstellern wurde dafür eine Übergangsfrist von einem Jahr eingeräumt. Ab 1. März 2014 müssen folglich alle in der Schweiz zum Verkauf angebotenen Pelzprodukte eine Herkunftsdeklaration aufweisen.
Diese Kennzeichnungsetiketten sind jedoch häufig unvollständig oder fehlerhaft ausgefüllt. Bei manchen Artikeln fehlt sie komplett. Dies zeigen die jährlichen Kontrollen vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (Pelzdeklaration).

3. VIER PFOTEN fordert ein Importverbot von tierquälerisch erzeugten Pelzprodukten. Obwohl die Schweiz frei von Pelzfarmen ist, dürfen Pelzprodukte weiterhin eingeführt werden. Importierte Produkte sollen dem Schweizer Standard entsprechen.

Die Schweiz fordert ein Importverbot von Echtpelz aus tierquälerischer Produktion

Umfragen zeigen klar: Die Schweizer Bevölkerung spricht sich für ein Importverbot von tierquälerisch erzeugtem Echtpelz aus. Diese Forderung wird nicht nur von der breiten Bevölkerung, sondern auch von zahlreichen Politikerinnen und Politikern unterstützt. 

Unzureichende Deklarationspflicht

Im April 2023 beauftragte der Bundesrat das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) damit, eine Vernehmlassungsvorlage zu erarbeiten, nachdem die Pelzdeklaration seit fast zehn Jahren unzureichend umgesetzt wird. VIER PFOTEN wurde im Frühling 2024 eingeladen, eine Stellungnahme für ein mögliches Importverbot einzureichen. In der Stellungnahme fordert VIER PFOTEN, dass ein generelles Importverbot für alle Pelze aus tierquälerischer Haltung sowie aus Jagd mit in der Schweiz verbotenen Fallen (inklusive Schlagfallen) eingeführt wird.  

Volksinitiative für ein Importverbot

Die erforderlichen Unterschriften für die Pelzinitiative wurden vom Initiativkomitee fristgerecht eingereicht. Die Schweizer Bevölkerung hält tierquälerisch erzeugte Pelze und Pelzprodukte für überholt, und auch der Bundesrat erkennt den Handlungsbedarf. Er hat einen Gegenvorschlag ausgearbeitet, der in einigen Punkten sogar über die Initiative hinausgeht. VIER PFOTEN hat auch zur Vernehmlassung dieses Gegenvorschlags eine Stellungnahme eingereicht und fordert die Einführung möglichst strenger Richtlinien. 

Standesinitiative aus dem Kanton Zürich

Auch auf kantonaler Ebene gibt es Unterstützung: Der Kanton Zürich hat eine Standesinitiative für ein Importverbot von Echtpelz aus tierquälerischen, ausländischen Zuchten oder Wildfang im Parlament eingebracht. Dieser Vorstoss wird in Kürze im Parlament behandelt.

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