
Wildunfälle vermeiden
Wie Sie Wildunfälle vermeiden – oder sich im Ernstfall richtig verhalten
Autounfälle sind für viele heimische Wildtierarten eine der häufigsten Todesursachen. In der Schweiz ereignen sich jährlich schätzungsweise rund 20'000 Wildunfälle, welche für Wildtiere tödlich enden. Der Grossteil davon, ungefähr 90%, ereignet sich auf den Strassen, die restlichen Unfälle passieren auf Schienen. Obwohl Tiere das ganze Jahr über unter Verkehrsunfällen leiden, erreicht die Zahl der Opfer im Herbst ihren Höhepunkt. Die Paarungszeit von Rot- und Damwild führt zu einem erhöhten Wildverkehr. Kombiniert mit der Zeitumstellung auf der Nordhalbkugel, die mit dem Ende der Sommerzeit um eine Stunde zurückgeht, werden viele Tiere Opfer von Verkehrsunfällen. VIER PFOTEN rät um diese Zeit und das ganze Jahr über zu besonderer Vorsicht, um mögliche Unfälle zu vermeiden.
So können Sie das Risiko von Wildunfällen reduzieren:
- Viele Tiere sind vorzugsweise nachts oder in der Dämmerung unterwegs. Seien Sie zu diesen Zeiten besonders achtsam.
- Neben dem Wildwechsel erhöht die schlechte Sicht im Herbst das Risiko für Unfälle. Passen Sie Ihre Geschwindigkeit den Sichtverhältnissen an.
- Autofahrende sollten das Gefahrenzeichen «Wildwechsel» ernst nehmen, die Geschwindigkeit drosseln und den Fahrbahnrand im Auge behalten.
- Sobald Wild ins Sichtfeld kommt, sollte auf das Abblendlicht umgeschaltet werden, damit die Tiere nicht geblendet werden.
- Viele Tiere sind in Gruppen unterwegs: Taucht eins auf, muss mit weiteren Tieren gerechnet werden. Geben Sie deshalb nicht sofort wieder Gas, wenn ein Tier die Strasse überquert hat.
- Von riskanten Ausweichmanövern ist unbedingt abzuraten, da dadurch auch andere Verkehrsteilnehmende gefährdet werden.
Tipps zum richtigen Verhalten bei Wildunfällen:
- Befinden sich Tier und Fahrzeug aber einmal auf Kollisionskurs, lässt sich ein Unfall meist nicht mehr verhindern.
- Ist der Unglücksfall eingetreten, muss die Unfallstelle unverzüglich abgesichert und die Polizei gerufen werden.
- Die Meldepflicht ist in der Schweiz gesetzlich festgelegt und gilt auch für Wildunfälle mit kleineren Tieren wie Bibern oder Mardern.
- Erst nach Rücksprache mit dem zuständigen Wildhüter darf das tote Tier von der Fahrbahn geräumt werden, um weitere Unfälle zu verhindern.
- Von einer selbstständigen Bergung wird dringend abgeraten, um Tier und Mensch nicht weiter zu gefährden.