Ukraine: Wie man mit Haustieren über die Grenze gelangt
Ausreise mit Hund, Katze oder anderen Haustieren ins benachbarte Ausland
Eine erhebliche Anzahl ukrainischer Einwohner und Bürger war gezwungen, ihre Heimat zu verlassen und in verschiedenen europäischen Ländern Schutz zu suchen.
Die Europäische Kommission hat unmittelbar nach Ausbruch des Krieges alle Mitgliedstaaten aufgefordert, Flüchtlingen, die mit ihren Haustieren reisen, die Einreise auch ohne gültigen Heimtierausweis und Mikrochip zu gestatten, hat die EU ab dem 01.06.2023 spezielle Vorschriften für ukrainische Flüchtlinge erlassen, die mit ihren Haustieren reisen möchten. Diese Richtlinien verlangen, dass die Tiere einen Mikrochip, entsprechende Dokumente, aktuelle Impfungen und einen gültigen Tollwut-Antikörpertest besitzen müssen.
Um Menschen bei der Evakuierung mit ihren Haustieren zu unterstützen, haben wir die wichtigsten Informationen für Sie gesammelt und zusammengefasst.
Benötigen Sie Informationen zum Grenzübertritt mit Ihrem Haustier?
Weitere Informationen über die Nachbarländer der Ukraine finden Sie hier:
- Polnische Grenze, ausserdem Informationen hier
- Slowakische Grenze
- Ungarische Grenze
- Rumänische Grenze
- Moldauische Grenze
EU-Einreisebestimmungen
In der Schweiz gilt für Flüchtende aus der Ukraine mit Hunden oder Katzen folgendes: Hunde und Katzen, die von ihren Besitzern mitgeführt werden, dürfen in Ausnahmefällen in die Schweiz einreisen, auch wenn nicht alle Einfuhrbedingungen erfüllt sind. Dafür muss ein Formular ausgefüllt werden. Genauere Infos sind hier zu finden.
Der zuständige Veterinärdienst prüft dann im Einzelfall, welche Massnahmen gemäss dem entsprechenden Konzept des Veterinärdienstes Schweiz getroffen werden müssen, um eine Ansteckung mit Tollwut bei Mensch und Tier sicher auszuschliessen. Weiterhin werden alle Tiere bei der Ankunft registriert und erfasst, ob sie bereits gegen Tollwut geimpft sind. Hunde und Katzen, die nicht geimpft sind oder wo Zweifel bestehen, werden geimpft (Quelle BLV).
Weitere Informationen finden Sie unter den nachstehenden Links oder bei den örtlichen Behörden/Tierarztpraxen:
- Belgien (Information verfügbar auf FR, NL, EN)
- Dänemark (Informationen verfügbar auf DK, EN)
- Deutschland (Informationen verfügbar auf DE)
- Finnland (Informationen verfügbar auf FI, SE, EN)
- Frankreich (Informationen verfügbar auf FR)
- Irland (Informationen verfügbar auf EN)
- Italien (Informationen verfügbar auf IT)
- Lettland (Informationen verfügbar auf LV, EN)
- Niederlande (Informationen verfügbar auf NL)
- Österreich (Informationen verfügbar auf DE, EN)
- Schweiz (Informationen verfügbar auf DE, EN, IT, FR)
- Tschechische Republik (Information verfügbar auf UA, CZ, EN)
- Ungarn (Informationen verfügbar auf UA, HU, EN)
- United Kingdom (Informationen verfügbar auf EN)