Fall Hefenhofen
Tierquäler-Fall: Urteil schlägt hohe Wellen
Die Bilder von qualvoll verendeten Pferden bewegten schon im Jahr 2017 die ganze Schweiz. Das erstinstanzliche Urteil des Tierquäler-Falls Hefenhofen schlägt nun hohe Wellen.
Die desaströsen Zustände auf dem Hof sind schon seit mindestens 20 Jahren bekannt. Nun kam Ulrich K. wieder einmal glimpflich davon und die Tiere bekamen keine Gerechtigkeit.
VIER PFOTEN gibt sich mit diesem Urteil keineswegs zufrieden und fordert von der Rechtsprechung, den Anforderungen unserer strengen Tierschutzgesetzgebung gerecht zu werden.
Diese Chronologie soll einen Überblick über die bisherigen Geschehnisse bieten:
März: Erstinstanzliches Urteil
Ulrich K. wird in allen Hauptanklagepunkten freigesprochen und wird nur zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 8 Monaten sowie zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 10 Franken verurteilt. Des weiteren wird ihm noch eine Genugtuung von 6'000 Franken wegen den Verunglimpfungen in den Medien zugesprochen. Staatsanwaltschaft kündigt Berufung an.
Staatsanwaltschaft erhebt Anklage
Staatsanwaltschaft erhebt Anklage unter anderem wegen mehrfacher Tierquälerei und fordert 6,5 Jahre Freiheitsstrafe, eine unbedingte Geldstrafe von 150 Tagessätzen à 30 Franken, eine Busse von 3'500 Franken sowie ein 20-jähriges Tätigkeitsverbot im Bereich der Tierhaltung.
Tierhalteverbot
Seit Oktober 2020 ist ein neues Tierhalteverbot rechtskräftig.
Behördliches Versagen
Eine unabhängige Untersuchungskommission stellt fest, dass die starken Vollzugsdefizite auf die zahlreichen Fehlentscheidungen verschiedener Behörden zurückzuführen sind.
Strafanzeige
Strafanzeige wegen Tierquälerei und Räumung des Hofes. Bilder der gequälten und toten Pferde gelangen an die Presse.
Tierhalteverbot aufgehoben
Total-Tierhalteverbot wird vom Bundesgericht wegen Verweigerung des rechtlichen Gehörs aufgehoben.
Fohlen erschossen
Ulrich K. erschiesst in Gegenwart der Polizei ein Fohlen, das sichergestellt werden sollte.
Total-Tierhalteverbot
Die Situation rund um die Pferdehaltung wird immer schlimmer und ein Total-Tierhalteverbot wird ausgesprochen.
Teil-Tierhalteverbot
Auferlegung eines Teil-Tierhalteverbots mit Beschränkung auf 60 Pferde.
Verurteilung
Ulrich K. wird zum ersten Mal wegen Tierquälerei verurteilt.
Tierquälerei
Ein während des Beschlagens unruhiges Pferd wird vom Vater des Angeklagten so lange malträtiert, bis es stirbt.
Hof Hefenhofen fällt erstmals auf
Erste tierschutzrelevanten Auffälligkeiten auf dem Hof wegen Schlachten unter desaströsen hygienischen Bedingungen sowie Praktizieren des in der Schweiz verbotenen Schächtens.