Pelzfarm in Finnland

Vernehmlassung zu PelzimportStopfleber & Co.

Verbesserungen werden begrüsst, genügen aber nicht

3.7.2024

Basel/Zürich, 3. Juli 2024 – Die vier Tierschutzorganisationen Schweizer Tierschutz STS, Stiftung für das Tier im Recht (TIR), VIER PFOTEN und Zürcher Tierschutz reichen eine gemeinsame Stellungnahme zu den geplanten Änderungen verschiedener Verordnungen im Lebensmittelbereich sowie im Bereich der Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten ein. Sie begrüssen das geplante Importverbot für tierquälerisch erzeugte Pelzprodukte, kritisieren aber mehrere Schlupflöcher. Auch die nicht praktikable Beweislast bei der Deklarationspflicht für Lebensmittel tierischer Herkunft wird beanstandet. Die vier Tierschutzorganisationen bedauern, dass Stopfleber und betäubungslos gewonnene Froschschenkel keinem generellen Importverbot unterliegen.

Mit den vorgesehenen Verordnungsanpassungen werden zwei tierschutzrelevante Bereiche neu geregelt: ein Importverbot für tierquälerisch erzeugte Pelzprodukte und eine Kennzeichnungspflicht für bestimmte tierische Produkte aus nicht tiergerechter Produktion.   

Für ein Importverbot 

  • Das Pelzimportverbot wird als überfälliger Schritt begrüsst, da auch der Bundesrat eingestehen musste, dass die Deklarationspflicht für Pelze und Pelzprodukte nicht funktioniert – seit über zehn Jahren wird sie anhaltend und flächendeckend missachtet. Mit den geplanten Änderungen der betreffenden Verordnungen sollen Pelze künftig nur noch importiert werden dürfen, wenn sie aus Ländern stammen, die über gewisse gesetzliche Tierschutzstandards verfügen, oder wenn sie auf zertifizierten Betrieben gewonnen wurden, die sich an entsprechende Produktionsrichtlinien halten.
  • Bei einigen Punkten besteht dennoch Verbesserungspotenzial. Pelze von Tieren, die mit Schlagfallen gejagt wurden, sollen vom Importverbot ausgenommen werden, was sich aus Tierschutzsicht nicht rechtfertigen lässt. Weiter bieten auch die Regelungen in Bezug auf Pelze aus Pelztierzuchten Schlupflöcher. Nach Ansicht der vier Organisationen muss sichergestellt sein, dass sämtliche Pelze vom Importverbot erfasst werden, die unter tierquälerischen Haltungsbedingungen produziert wurden.

Deklarationspflicht wird begrüsst

  • Die Änderung der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (LGV) stellt einen Schritt in die richtige Richtung dar. Sie beinhaltet eine Deklarationspflicht für bestimmte tierische Produkte, die mit schmerzverursachenden Eingriffen ohne Schmerzausschaltung oder Betäubung produziert wurden, wie z.B. Kastration, Enthornung oder Kupieren von Schwänzen und Schnäbeln.
  • Die vier Tierschutzorganisationen beanstanden, dass in der LGV kein generelles Importverbot für Stopfleber oder ohne Betäubung gewonnene Froschschenkel eingeführt wird. Denn schweizweit eine korrekte Deklaration in allen Verkaufsstellen und insbesondere in der Gastronomie sicherzustellen, ist äusserst schwierig und bedarf entsprechender Kontrollkapazitäten. Auch zeigen viele Studien, dass sich die meisten Menschen bei Kaufentscheiden wenig von Umwelt- und Tierwohlbedenken leiten lassen
  • Ein weiterer Schwachpunkt der LGV liegt in der Beweislastverteilung. Es darf nicht sein, dass die Behörden nachweisen müssen, wenn tierquälerische Produkte zu Unrecht nicht deklariert werden. Dieser Nachweis lässt sich kaum mit vertretbarem Aufwand erbringen. Die vier Organisationen fordern deshalb, dass der Nachweis für eine Befreiung von der Deklarationspflicht durch die Verkaufsstellen erbracht werden muss.

Unterstützung von zwei Initiativen bleibt vorbehalten 
Die vier Tierschutzorganisationen Schweizer Tierschutz STS, Stiftung für das Tier im Recht (TIR), VIER PFOTEN und der Zürcher Tierschutz werden die Umsetzung der entsprechenden Verordnungen genau verfolgen. Sie behalten sich vor, die zustande gekommene Doppel-Initiative für ein Pelz- sowie ein Stopfleberimportverbot weiterhin zu unterstützen. 

Factsheet mit weiterführenden Informationen: https://tierschutz.com/vernehmlassung-pelzimport-etc 

Oliver Loga

Oliver Loga

Press Manager

oliver.loga@vier-pfoten.org

+41 43 883 72 51

VIER PFOTEN – Stiftung für Tierschutz
Altstetterstrasse 124, 8048 Zürich

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VIER PFOTEN ist die globale Tierschutzorganisation für Tiere unter direktem menschlichem Einfluss, die Missstände erkennt, Tiere in Not rettet und sie beschützt. Die 1988 von Heli Dungler und Freunden in Wien gegründete Organisation tritt für eine Welt ein, in der Menschen Tieren mit Respekt, Mitgefühl und Verständnis begegnen. Im Fokus ihrer nachhaltigen Kampagnen und Projekte stehen Streunerhunde und -katzen sowie Heim-, Nutz- und Wildtiere – wie Bären, Grosskatzen und Orang-Utans – aus nicht artgemässer Haltung sowie aus Katastrophen- und Konfliktzonen. Mit Büros in Australien, Belgien, Bulgarien, Deutschland, Frankreich, Grossbritannien, im Kosovo, den Niederlanden, Österreich, der Schweiz, Südafrika, Thailand, der Ukraine, den USA, Vietnam sowie Schutzzentren für notleidende Tiere in elf Ländern sorgt VIER PFOTEN für rasche Hilfe und langfristige Lösungen. In der Schweiz ist die Tierschutzstiftung ein Kooperationspartner vom Arosa Bärenland, dem ersten Bärenschutzzentrum, welches geretteten Bären aus schlechten Haltungsbedingungen ein artgemässes Zuhause gibt.

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