Hund Lucio im Büro

Dogs on Board

Für hundefreundliche Arbeitsplätze

22.3.2024

Viele Menschen wünschen sich einen treuen vierbeinigen Begleiter, doch oftmals ist der Traum vom eigenen Hund nicht mit dem Berufsleben vereinbar. Nur wenige Hunde dürfen ihr Frauchen oder Herrchen zur Arbeit begleiten.

Mit unserer Kampagne Dogs on Board: für hundefreundliche Arbeitsplätze  wollen wir genau das ändern, denn Hunde sind auch am Arbeitsplatz eine Bereicherung. Hunde wirken sich positiv auf uns Menschen und sogar auf unsere Arbeit aus.

VIER PFOTEN ermutigt Unternehmen, hundefreundlicher zu werden und von den zahlreichen positiven Aspekten von Hunden am Arbeitsplatz zu profitieren.

«Hunde am Arbeitsplatz sind gleich ein dreifacher Gewinn: Es profitieren die Hunde, die Hundehalterinnen und Hundehalter und vor allem auch die Unternehmen. Hunde verbessern nicht nur das Arbeitsklima und vermitteln ein Gefühl von Gemeinschaft, sie bringen auch Entspannung in den Arbeitsalltag und sorgen für ein attraktives Arbeitgeberimage.»

Yasmine Wenk, Kampagnen-Koordinatorin Haustiere bei VIER PFOTEN Schweiz

Veränderungen erfordern oftmals Mut und ein Umdenken. VIER PFOTEN Schweiz lebt die Bürohunde-Kultur bereits vor und könnte sich den Arbeitsalltag gar nicht mehr ohne die treuen Begleiter vorstellen. 
Egal ob Arbeitgeber oder Arbeitnehmer: Überzeugen Sie sich und Ihr Unternehmen jetzt von den zahlreichen Vorteilen von Hunden am Arbeitsplatz.

HUNDE AM ARBEITSPLATZ SIND EIN GEWINN FÜR ARBEITGEBER

Sie fördern ein gutes Arbeitsklima

Hunde schaffen es, Brücken zu bauen und Gespräche zwischen Menschen zu unterstützen. Dies wirkt sich auch positiv auf den Zusammenhalt im Team aus.

Hunde steigern die Kreativität und die Arbeitsleistung 

«Hundepausen» wie eine kleine Gassirunde, eine Streicheleinheit oder ein kurzes Spiel, fördern die Kreativität und sorgen für einen klaren Kopf. Das wiederum stärkt die Motivation und Produktivität.

Sie sorgen für bessere Gesundheit

Die Anwesenheit von Hunden wirkt beruhigend und sorgt für weniger Stress im Arbeitsalltag, sodass stressbedingte Arbeitsausfälle vermindert werden können.

Sie erleichtern die Gewinnung von Mitarbeitenden

Hundefreundliche Arbeitgeber gelten als modern, attraktiv und sozial. Ein solcher Arbeitsplatz steigert das Image und die Attraktivität des Arbeitgebers. Dies kann zum entscheidenden Kriterium bei der Wahl eines Arbeitgebers werden.

Hunde stärken die Bindung der Mitarbeitenden

Hundehalter, die ihren Hund mit zur Arbeit bringen dürfen, sind zufriedener, engagierter und loyaler dem Arbeitgeber gegenüber.

Sie fördern das Tierwohl und erhöhen die Tierschutzaspekte

Den Lieblingsmenschen begleiten zu dürfen, steigert das Tierwohl; und geht es dem Hund gut, so ist auch sein Halter glücklich.

Und ist die Hundebetreuung auch während der Arbeits­zeit gesichert, bedeutet dies für den Hund weniger einsame Stunden Zuhause.

Argumentationspapier

Argumentationspapier

Sprechen Sie das Thema «Hunde am Arbeitsplatz» auch bei Ihrem Arbeitgeber an. Mit unseren Top 7 Argumenten überzeugen Sie auch Skeptiker. Gemeinsam machen wir die Arbeitswelt hundefreundlicher!

Muster-Regelwerk

Muster-Regelwerk

Damit sich Menschen und Hunde wohlfühlen: Definieren Sie Regeln, die das friedliche Zusammensein fördern. Um Ihnen dieses Vorhaben zu erleichtern, stellen wir Ihnen hier unser Muster-Regelwerk zur Verfügung, das Sie individuell an Ihr Unternehmen anpassen können.


Die VIER PFOTEN-Bürohunde stellen sich vor

Unsere Hunde versüssen uns definitiv den Arbeitsalltag und bereichern unser Team.

Charlie

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Charlie


Streicheleinheiten, Leckerlis und flauschig weicher Teppich – Charlie liebt das Office! 

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Dakotah

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Dakotah


Dakotah ist immer an vorderster Front mit dabei und hilft fleissig mit bei der Postverarbeitung.

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Dimitri

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Dimitri


Der schnarchende Bürochef Dimitri: einer muss ja schliesslich in der Küche für Ordnung sorgen.

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Ellie

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Ellie


Für Ellie ist das Büroleben noch neu, aber sie liebt es jetzt schon! Leckerlis sind natürlich auch immer willkommen.

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Fini

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Fini


Möpsin Fini streckt im Arbeitsstress gern mal die Zunge raus. Ansonsten ist sie immer lieb, ruhig, flauschig und lässt sich gern knuddeln.

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Freya

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Freya


Der rumänische Wuschelkopf Freya fühlt sich am wohlsten, wenn sie den ganzen Tag um ihre Hunde- und Menschenfreunde sein kann. Am liebsten würde sie das Büro aber in eine grosse Spielwiese verwandeln.

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Himi

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Himi


Himi mag keine zu aufdringlichen Hunde. Sonst kann sie diese auch mal anstänkern. Aber ansonsten ist sie ruhig und freundlich. Schnauser mag sie gelegentlich, da ist sie aber heikel und nimmt nicht alles.  

 

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Ika

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Ika


Ika ist eine kleine Diva – wer sie streicheln möchte benötigt Käse. Wenn das Eis gebrochen ist, ist sie eine verschmuste Hündin, die es liebt am Bauch gekrault zu werden. Sie mag lange Spaziergänge genauso wie die ruhige Zeit in ihrem Büro-Bettchen.

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Jalu

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Jalu


Jalu ist Chief Security Officer, der aufpasst, dass die «No Cats» Policy durchgesetzt wird.

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Koda

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Koda


Koda ist Hütehund durch und durch und hat immer alles und jeden im Blick. Der pubertäre Jungspund  würde am liebsten die Büro- bzw. Weltherrschaft an sich reissen.
 

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Lani

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Lani


Das griechische «Luusmeitli» Lani kann den Jagdhund in ihr nicht verstecken, sie möchte am liebsten allem, was fliegen kann, nachjagen. Sie liebt alle Menschen und deren Aufmerksamkeit, muss aber noch lernen, dass im Büro auch mal gechillt werden muss.

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Lucio

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Lucio


Lucio liebt Bälle und schiebt dafür auch gerne die eine oder andere Überstunde. Allerdings mag er es nicht hinter den Ohren gekrault zu werden. Dies stellt für ihn einen triftigen Kündigungsgrund dar!

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Momo

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Momo


Der aufgeweckte Momo aus Rumänien mag so ziemlich jeden, der ihm gut gesinnt ist und würde sich am liebsten den ganzen Tag lang kraulen lassen. Wie gut, dass immer einige Mitarbeiter im Büro sind.

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Toni

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Toni


Toni schnarcht fürs Leben gern unterm Schreibtisch. Zwischendurch muss er Bällen nachjagen und durch die Büros ziehen, um mit seinem «Welthungerblick» Leckerli abzustauben. 

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Die richtige Vorbereitung ist wichtig

Hunde am Arbeitsplatz bereichern den Arbeitsalltag. Als Hundehalterin oder Hundehalter ist man stets für das Wohl seines Hundes verantwortlich. Dass sich der Vierbeiner auch am Arbeitsplatz wohlfühlt, ist das oberste Gebot. 

Hier die wichtigsten Punkte für Hunde am Arbeitsplatz:

Hundefreundlicher Arbeitsplatz

Es ist wichtig, dass der Hund einen festen Platz in der Nähe seines Herrchens oder Frauchens hat, an den er sich zurückziehen kann. Er muss immer Zugang zu frischem Wasser haben und seinen Bedürfnissen entsprechend ausgeführt werden können.

Nicht jeder Arbeitsplatz ist für einen Hund geeignet

In lebensmittelverarbeitenden Betrieben oder Lebensmittelgeschäften sind Hunde meist aus hygienischen Gründen verboten. Und auch in Krankenhäusern ist die Mitnahme eines Hundes aus Gründen der Spitalhygiene meist untersagt. Aus Tierschutzgründen sollte aber auch noch auf weitere Faktoren geachtet werden: so dürfen Hunde weder schädlichen Substanzen oder gefährlichen Gegenständen/Maschinen, noch zu viel Lärm ausgesetzt werden und auch bei Hitze oder Kälte oder auch Zugluft fühlt sich ein Hund nicht wohl. Jedes Tier hat ausserdem eine individuelle Stresstoleranz: so vertragen die einen auch ein bisschen mehr Hektik, andere reagieren darauf mit Stress.

Nicht jeder Hund ist geeignet für den Arbeitsplatz

Hunde sollen den Arbeitsablauf nicht stören und nicht von der eigentlichen Arbeit ablenken. Dafür ist es unerlässlich, dass die Hunde gut erzogen, stubenrein und den Umgang mit Menschen (und ggf. weiteren Hunden) gewohnt sind. Aggressive Hunde und solche, die ihr Revier verteidigen, sind nicht für die Mitnahme an den Arbeitsplatz geeignet. Auch Hunde, die gerne und viel bellen und solche, die leicht nervös und gestresst sind, sind ungeeignet. Ausserdem muss der Hund gesund sein (regelmässige veterinärmedizinische Kontrollen) und unangenehmen Gerüchen und Hundehaaren soll durch Pflege- und Hygienemassnahmen vorgebeugt werden.

Hunde am Arbeitsplatz sind «Goodwill» des Arbeitgebers

Bevor man seinen Hund mit zur Arbeit nimmt, muss natürlich mit dem Vorgesetzten, sowie den Arbeitskollegen abgeklärt werden, ob alle einverstanden sind. Am besten wird das in einer schriftlichen Einverständniserklärung festgehalten. Es gibt in der Schweiz keine gesetzliche Regelung, die die Mitnahme von Tieren an den Arbeitsplatz erlaubt oder verbietet. Somit kann allein der Arbeitgeber entscheiden, ob und welche Tiere mitgenommen werden dürfen. Der Arbeitgeber ist verantwortlich für den reibungslosen und sicheren Arbeitsablauf und ein gutes Betriebsklima. Verbote beispielsweise aufgrund allergischer Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter oder aus hygienischen Gründen z.B. in Lebensmittelgeschäften, sind nachvollziehbar. Verbote aus Diskriminierung oder Schikane sind hingegen nicht zulässig. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn einem Arbeitnehmer das Mitbringen des Hundes ohne triftigen Grund untersagt wird, andere Mitarbeiter dies jedoch dürfen.

Gegenseitige Rücksichtnahme ist das A und O

Es kann immer jemanden geben, der/die Angst vor Hunden hat oder Hunde einfach nicht mag. Das muss natürlich respektiert und darauf Rücksicht genommen werden, denn am Arbeitsplatz sollen sich alle wohlfühlen. Im besten Fall haben die Hunde einen positiven Effekt und eine unsichere Person gewöhnt sich nach und nach an den Kollegen mit der kalten Schnauze. Auch auf eventuelle Hunde(haar)allergiker muss Rücksicht genommen werden. Deshalb ist es sinnvoll, wenn gewisse Bereiche, wie z.B. Küche und Toilette, hundefrei sind und wenn Hunde ausserhalb «ihres» Arbeitsplatzes an der Leine geführt werden. Suchen Sie zudem einen Hundegötti/-gotti, damit immer jemand zum Hund schaut, auch wenn Sie mal in einem Meeting sind und den Hund nicht mitnehmen können.

Der Hundehalter haftet für vom Hund verursachte Schäden

Obwohl davon ausgegangen werden können sollte, dass nur gut erzogene und gut sozialisierte Hunde an den Arbeitsplatz mitgebracht werden, so kann dennoch der Fall eintreten, dass der Hund etwas beschädigt oder – der sehr ungünstige Fall – eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter beisst. In der Regel haftet in diesen Fällen der Hundehalter, ausser er kann einen Entlastungsbeweis erbringen.

Ausführlichere Informationen zu Rechtsfragen zur Tierhaltung am Arbeitsplatz können Sie hier, hier und hier entnehmen.

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